Sanktionen treffen Unschuldige

Durch Sanktionen verhindert der Westen aktiv den Wieder-
aufbau Syriens. Das kommt einer Fortsetzung des Krieges
mit anderen Mitteln gleich.
(Bild keystone/EPA/Mohammed Badra)

Millionen Existenzen weltweit betroffen

von Thomas Scherr

(20. September 2021) Immer wieder «bestrafen» Regierungen einflussreicher Staaten andere Staaten. Die «Bestrafungen» bestehen häufig darin, den Handel für bestimmte Dinge zu verbieten bzw. Exporte und Importe einzuschränken. Das kann Lebensmittel, Medikamente, Finanzgeschäfte oder technische Teile betreffen. Doch was bedeuten diese Massnahmen, die als «Sanktionen» bezeichnet werden, für die Bevölkerung?

Aus den Medien erfahren wir immer wieder, dass gegen diesen oder jenen Staat «Sanktionen» verhängt wurden. Nach einer kurzen Begründung, die plausibel erscheinen mag, verschwindet die Meldung aus den täglichen Nachrichten. Doch, was sind Sanktionen und welche Folgen ziehen sie nach sich?

Zwangsmassnahmen gegen einen anderen Staat

Sanktionen unter Staaten sind nicht unproblematisch, auch wenn sich die Definitionen und Erklärungen dazu relativ harmlos anhören. Beispielsweise, wenn in einer Internetseite zu lesen ist: «Sanktionen sind Zwangsmassnahmen mehrerer Staaten gegen einen anderen Staat, wenn dieser völkerrechtliche Pflichten verletzt hat oder übernommene Verpflichtungen nicht erfüllt. Die Durchsetzung völkerrechtlicher Verpflichtungen durch Sanktionen ist vor allem in den Weltorganisationen – Völkerbund und UN – zur Erhaltung des Friedens, zur Lokalisierung bewaffneter Konflikte von Bedeutung.1 Oder in einem Beitrag aus einem Wirtschaftslexikon heisst es zu Sanktionen: «Politische Massnahmen der Bestrafung eines bestimmten Verhaltens bzw. einer Vorgehensweise (negative Verstärkung). Häufig in der Form der vom UN-Sicherheitsrat oder von der EU im Rahmen der Gemeinsamen Aussen- oder Sicherheitspolitik (GASP) gefassten Beschlüsse oder Entscheidungen. Eine Sanktion ist Grundlage für ein Embargo».2

Nicht nur die UNO verhängt Sanktionen

Sanktionen werden nicht nur von völkerrechtlichen Institutionen gegen einzelne Staaten verhängt, sondern auch von Staaten oder Staatengruppen und dies auch ohne Legitimation durch die UNO. Doch im öffentlichen Bewusstsein bleibt, dass es sich um «gerechte» Massnahmen handelt, von denen man annimmt, dass sie an die friedlichen Absichten der UNO anknüpfen. Unabhängig davon, wer die Sanktionen verhängt, sind diese oft hochproblematisch, wenn sie die Bevölkerung treffen. Das hat moralische und materielle Folgen.

Ein Staat, der schon lange von «Sanktionen» betroffen ist, ist Iran. Das Land mit seinen über 85 Millionen Einwohnern wird seit dem Jahr 1979 mit verschiedenen Sanktionen von verschiedenen Staaten und Organisationen belegt. Zuerst durch die USA und ihre Verbündeten, später durch die UNO wegen des Verstosses gegen den Atomwaffensperrvertrag.3 Neben der Frage, ob Sanktionen «angemessen» sind, oder wer dies beurteilen darf und kann, sollten zukünftig auch die gravierenden Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses rücken.

Iran – Unschuldige werden bestraft

Die Strafmassnahmen gegen Iran sind sehr hart ausgefallen. Sie treffen die gesamte iranische Bevölkerung, so auch Kinder, Kranke, Alte, Jugendliche, am härtesten die ohnehin ärmeren Menschen. Das Exportverbot für Medikamente, technische Geräte, Darlehen und andere Güter und Dienstleistungen führt zu lebensbedrohlichen Konsequenzen.

Ein Beispiel: Es stellt sich die Frage, warum ein iranischer Staatsbürger, oder jemand der dort lebt, keine lebenswichtigen Medikamente mehr aus dem Ausland erhalten darf. Die Person hat nichts mit der Besetzung der US-Botschaft 1979 oder mit der iranischen Urananreicherung zu tun. Das Exportverbot für Medikamente bedroht direkt das Leben Unschuldiger.

An einem weiteren Beispiel wird deutlich, wie die gesamte Bevölkerung zum Opfer von Wirtschaftssanktionen wird: Weil Autogeschäfte beispielsweise keine Ersatzteile mehr aus dem Ausland beziehen können, wurden viele dieser Unternehmen mit all ihren Angestellten in den Ruin getrieben. Auch Unternehmen anderer Branchen mussten wegen der Wirtschaftssanktionen ihre Geschäfte aufgeben, Angestellte entlassen und deren Familien ihrem Schicksal überlassen.

Sanktionen treffen in erster Linie Unbeteiligte. Sie bedrohen Existenzen und berauben Millionen Menschen ihrer Zukunftsperspektiven. Sanktionen, wie diejenigen gegen die Bevölkerung Irans, sind jedoch kein Einzelfall.

Syrien – Bevölkerung in «Geiselhaft»

Wie immer man den 10jährigen Konflikt in Syrien bewertet, die «Sanktionen» gegen die Bevölkerung dieses Landes – an denen auch die EU und damit die Schweiz (siehe unten) massgeblich beteiligt sind – treffen in erster Linie eine verarmte und schwer kriegsgeschädigte Zivilbevölkerung.4 Zuerst wurde das Land durch den Krieg verwüstet (der entgegen dem Völkerrecht immer noch nicht für beendet erklärt ist). Jetzt wird der dringend notwendige Wiederaufbau durch die Beibehaltung von «Sanktionen» durch die USA und die EU aktiv verhindert.5 Auch hier stellt sich die Frage, mit welchem Recht die dort lebende Bevölkerung in «Geiselhaft» genommen wird. Warum werden Millionen Existenzen zerstört? So können Ärzte und Lehrer nicht bezahlt und Schulhäuser und Spitäler nicht mehr renoviert werden. Das Geld fehlt, weil die Wirtschaft durch «Sanktionen» bewusst weiterhin lahmgelegt wird. Dem syrischen Staat fehlen Steuereinnahmen für notwendige Ausgaben. Diese Sanktionen treffen nicht die Regierung, sondern die Bevölkerung. Diese verarmt und hungert, die Stärkeren flüchten nach Europa.

Lebensmittelpreise steigen lassen

Sanktionen haben sich zu einem Kampfmittel gewandelt, das in erster Linie auf die Bevölkerungen zielt. So gehen die Meinungen über die venezolanische Regierung weit auseinander. Doch unabhängig davon, ob man die Regierung für legitim hält oder nicht, stellt sich die Frage: welches Delikt soll ein Kleinbauer, der eine mehrköpfige Familie ernähren muss, begangen haben, dass er keinen Diesel mehr für seine Erntemaschine bekommt?6 Und was wird die ohnehin schon geplagte venezolanische Bevölkerung dazu sagen, wenn in diesem Jahr deshalb die Lebensmittelpreise wieder rapide ansteigen?

Eine Bevölkerung in Geiselhaft zu nehmen für Taten, von denen sie womöglich nicht einmal weiss, ist schlicht ungerecht und unmenschlich. International tätige Menschenrechtsexperten, wie der ehemalige Sonderbeauftrage der UNO, Alfred de Zayas, legen immer wieder dar, dass solche Sanktionen schreiendes Unrecht sind.7 Sie verstossen gegen die Menschenrechte, das internationale Völkerrecht und treffen ohnehin nur die Ärmsten. «Sanktionen treffen immer die Falschen: vor allem die Armen», titelt Christian Müller im Infosperber am 7. Juni. Er fragt: «Wissen die USA und die EU, was sie tun, wenn sie Sanktionen verhängen?».8 Man kann davon ausgehen, dass die Bevölkerungen in den USA und in der EU es nicht wissen – ihre Regierungen und Funktionäre schon.

«Weniger einschneidend als militärische Aktionen»

Es macht betroffen, wenn Regierungen westlicher Staaten «Sanktionen» als politisches Mittel auch ausserhalb der UN einsetzen. Diese Sanktionen gehen letztendlich auf Kosten Millionen unschuldiger Existenzen, die sie nie gesehen haben und die ihnen auch nie ein Leid zugefügt haben.

Die Perversion dieser Denkweise wird deutlich, wenn öffentlich über die «Erfolglosigkeit» solcher Massnahmen in der Presse diskutiert wird. Zugleich wird angemerkt, worum es geht: «Sie [die Wirtschaftssanktionen] sind häufig weniger einschneidend als militärische Aktionen. Sie können ein Signal zur Unterstützung der Opposition sein, zu relativ günstigen Kosten.»9 Verarmung, frühzeitiger Tod und Verelendung in den betroffenen Ländern wurden in diese Rechnung nicht mit aufgenommen.

Pervers: Bevölkerung quälen bis sie «rebelliert»

Hinter der Sanktionspolitik steht die Vorstellung, die Menschen eines fremden Landes müssten gezwungen werden, ihre Regierung abzuwählen oder zu stürzen und erst dann würden sie wieder versorgt werden. Überträgt man diese barbarische Vorstellung auf die eigene Situation, dann wird die Perversion besonders deutlich: Irgendeine Regierung eines fremden Staates ist mit einer Entscheidung «meiner» Regierung unzufrieden. Die fremde Regierung beschliesst, gemeinsam mit anderen Regierungen unser Land zu schädigen –, solange bis unsere Regierung einlenkt oder von uns gestürzt wird.

Es ist offensichtlich, dass auf diese Weise unter den wohlklingenden Begriffen «Recht» und «Demokratie» andere Interessen durchgesetzt werden sollen, als die in der UN-Charta vorgesehenen. Das Völkerrecht, welches in den vergangenen 500 Jahrhunderten entwickelt wurde, wird dabei völlig pervertiert, erst recht dann, wenn die «Sanktionen» im Namen demokratisch legitimierter Regierungen erhoben werden.

Wer «bestraft» in wessen Namen?

Schliesslich bleibt die Frage, wer sich herausnimmt, Wehrlose hungern zu lassen, sie von Medikamenten abzuschneiden oder in Armut zu stürzen?

Auch wenn es so ist, dass demokratisch gewählte Regierungen eine Entscheidung für eine «Sanktion» fällen oder sich einer solchen anschliessen – denn sie geben mit ihrer Unterschrift einer Sanktion die «Rechtmässigkeit» –, so sind es zumeist starke international vernetzte Lobbygruppen, die solche Entscheidungen herbeiführen. Deren Motive haben selten etwas mit «Gerechtigkeit» zu tun. Häufiger sind es banale eigennützige finanzielle Vorteile oder machtpolitisches Kalkül.10 Doch mit ihrem Tun verantworten sie das Elend von Millionen Menschen.

Sanktionen – als kriegerischer Akt

So sind Sanktionen eine «billige» Kriegsmassnahme unterhalb eines «heissen» Krieges. Es macht ganz den Anschein, als ob der friedenssichernde Gedanke aus der UN-Charta der Gründungszeit verlorengegangen ist und Sanktionen als Methode preisgünstiger Kriegsführung missbraucht werden. Doch sollten Sanktionen in Zukunft dann nicht ehrlicherweise auch als kriegerische Akte gewertet werden?

Das Humanitäre Völkerrecht hat weltweit das Bewusstsein wachsen lassen, dass eine Zivilbevölkerung in kriegsähnlichen Situationen geschützt werden muss und selbst unter Kriegsbedingungen minimale Schutzrechte hat.11 Diese Rechte gilt es nun auch bei Sanktionen einzufordern.

Es kann nicht angehen, dass noch im 21. Jahrhundert wehrlose und unschuldige Menschen unter dem Spin «gerechten» Handelns und im «Namen der Staatengemeinschaft» zu Opfern egoistischer Machtpolitik werden.

Sanktionen überdenken

«Seit 1990 beteiligte sich die Schweiz in autonomer Weise an nichtmilitärischen Sanktionen der Organisation der Vereinten Nationen (UNO). Mit dem UNO-Beitritt ist die Umsetzung der vom UNO-Sicherheitsrat erlassenen nicht-militärischen Zwangsmassnahmen für die Schweiz völkerrechtlich verbindlich geworden.»12

Gleichzeitig nimmt die Schweiz jedoch auch an Sanktionen ausserhalb der UNO teil. «1998 hat sich die Schweiz erstmals an Wirtschaftssanktionen ausserhalb der UNO beteiligt, und zwar gegen die Bundesrepublik Jugoslawien, nachdem die EU solche Sanktionsmassnahmen erlassen hatte.»13 Offiziell heisst es zu dieser einseitigen Beteiligung lapidar: «Ein Mittragen von international breit abgestützten Sanktionen liegt im Interesse der an der Einhaltung des Völkerrechts und an humanitären Werten orientierten Aussenpolitik der Schweiz. Auch die Solidarität mit der Staatengemeinschaft und die Notwendigkeit, gegenüber einem Rechtsbrecher effizient vorzugehen, sind Entscheidelemente, die der Bundesrat berücksichtigt.»14

Schon damals war diese Position äusserst fragwürdig. Der heute praktizierten internationalen Sanktionspolitik wird diese Ansicht schon lange nicht mehr gerecht. Auch wenn es wirtschafts- und neutralitätspolitisch ein Drahtseilakt ist, die Position eines Kleinstaates international zu vertreten und dem enormen Druck fremder Interessen standzuhalten, so riskiert unser Land international seine Glaubwürdigkeit zu verlieren. Die heutige Sanktionspolitik gehört nicht nur in der Schweiz neu überdacht.

 

1 Vgl. https://www.wissen.de/was-sind-sanktionen, Download am 4.7.2021

2 Vgl. Carsten Weerth, Hauptzollamt Bremen, Lehrbeauftragter an der FOM Hochschule für Ökonomie und Management in: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/sanktion-45185/version-268482, Download am 4.7.2021

3 Es kann durchaus Anlass geben im Rahmen der UNO, geeignete internationale Massnahmen gegen eine Regierung zu treffen, die gegen internationale Vereinbarungen, wie zum Beispiel das Verbot von Angriffskriegen, verstösst.
Allein beim Verstoss Irans gegen den Atomwaffensperrvertrag wurde mit zweierlei Mass gemessen: Pakistan, Indien oder Israel wurden bisher nicht von der UNO sanktioniert. Vgl. dazu Heinz Gärtner: «Der Atomwaffensperrvertrag». In: International. Zeitschrift für internationale Politik. Heft 3/2020

4 Vgl. https://www.dw.com/de/syrien-hunger-in-der-einstigen-kornkammer/a-56839525.
Selbst die Deutsche Welle – sicher kein US-kritischer Sender – schreibt am 15. März 2021: «Syrien steht schon lange auf Sanktionslisten der USA, seit zehn Jahren wird das Land auch von der EU mit Sanktionen belegt. Mitte Juni 2020 legte die US-Regierung unter Donald Trump noch einmal nach, mit den sogenannte Caesar-Sanktionen. […] Die Caesar-Sanktionen bedrohen auch Nicht-US-Bürger und -Einrichtungen mit Strafe, wenn sie mit Syrien Geschäfte machen.»

5 Während Syrien vom Westen noch mit Sanktionen belegt wird, werden gleichzeitig Millionenbeträge für «Wiederaufbauhilfen» über die von der Türkei kontrollierte Nordgrenze in den Machtbereich der Terrororganisationen Hay’at Tahrir al-Scham (HTS) investiert. Die Auseinandersetzung um die Kontrolle der Zugänge nach Syrien und die Auseinandersetzung darüber vor dem UNO-Sicherheitsrat anfangs Juli 2021 beschreibt die Nahostexpertin Karin Leukefeld: «Der indische UN-Vertreter T. S. Tirumurti forderte dagegen umfassende Unterstützung für alle Einwohner Syriens, das einst ‹Dreh- und Angelpunkt arabischer Kultur› und eine führende Stimme in der Region gewesen sei. Diskriminierung, Vorbedingungen und die Politisierung von Hilfe für Syrien müssten ein Ende haben. Die verabschiedete Resolution 2585 leiste Hilfe für die Menschen im Nordwesten Syriens, doch der Sicherheitsrat müsse sich auch dem Rest des Landes widmen, das dringend Wiederaufbauhilfe benötige. Stabilität werde es nur geben, wenn die Souveränität und territoriale Integrität Syriens erhalten bleibe. Nur das werde gewährleisten, dass ausländische Akteure die Lage in Syrien nicht weiter destabilisieren könnten.» Vgl. Zeit-Fragen Nr.16 vom 13.7.2021 (https://www.zeit-fragen.ch/archiv/2021/nr-16-13-juli-2021/un-sicherheitsrat-findet-kompromiss-im-streit-ueber-grenzueberschreitende-hilfslieferungen.html )

6 Die USA haben ein Dieselexportverbot für Venezuela verhängt. https://amerika21.de/2021/05/250889/venezuela-ablehnung-us-diesel-sanktionen vom 27.5.2021 und
Medikamentenverbot: https://amerika21.de/2021/07/252776/venezuela-krebspatienten-us-sanktionen vom 25.7.2021

7 Vgl. Stellungnahmen der ehemaligen UN-Mitarbeiter Alfred de Zayas, Hans-Christoph Graf von Sponeck, Denis Halliday

8 Vgl. Christian Müller: «Sanktionen treffen immer die Falschen: vor allem die Armen», in: infosperber vom 7.6.2021

9 Vgl. «Sind Sanktionen smart oder hilflos?», in: «Neue Zürcher Zeitung» vom 1.6.2021 zur Untersuchung des Peterson-Instituts über die «Wirksamkeit» von Sanktionen.

10 Vgl. Eberhard Hamer. Sind Wirtschaftssanktionen kalter oder schon heisser Krieg? In: https://www.goldseiten.de/artikel/501085-Sind-Wirtschaftssanktionen-kalter-oder-schon-heisser-Krieg.html am 4.7.2021

11 Vgl. Genfer Abkommen über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten. Abgeschlossen in Genf am 12. August 1949; https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1951/300_302_297/de, Download am 16.7.2021

12 Vgl. https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Aussenwirtschaftspolitik_Wirtschaftliche_Zusammenarbeit/Wirtschaftsbeziehungen/exportkontrollen-und-sanktionen/sanktionen-embargos/die-schweiz-und-internationale-sanktionen.html, Download 16.7.2021

13 Vgl. https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Aussenwirtschaftspolitik_Wirtschaftliche_Zusammenarbeit/Wirtschaftsbeziehungen/exportkontrollen-und-sanktionen/sanktionen-embargos/die-schweiz-und-internationale-sanktionen.html, Download 16.7.2021

14 ebd.

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