Wenn Gesundheitspolitik zur Machtfrage wird

von Ralph Studer*

(5. Juni 2026) Impfobligatorien, Haftungsfragen und neue Technologien sorgen schweizweit für Unruhe. Während Kantone ihre Gesundheitsgesetze verschärfen und der Bund das Epidemiengesetz überarbeitet, wächst die Sorge, dass staatliche Eingriffe zu weit gehen könnten. Erste Vernehmlassungen haben zu Einschränkungen der staatlichen Übergriffsmöglichkeiten geführt.

Ralph Studer.
(Bild zvg)

Die zentrale Frage steht im Raum: Wo endet Gesundheitsschutz und wo beginnt staatliche Übermacht? Die aktuellen kantonalen Gesetzesrevisionen zeigen besonders deutlich, wie brisant diese Frage geworden ist.

Kantonale Revisionen im Fokus

In mehreren Kantonen werden derzeit Gesundheitsgesetze überarbeitet. Besonders St. Gallen hat mit seiner Totalrevision gezeigt, wie weitreichend bestehende Bundesregelungen interpretiert werden können (siehe Kasten). Artikel 22 des Epidemiengesetzes (EpG) erlaubt Impfobligatorien für bestimmte Gruppen. Doch die verwendeten Begriffe sind so offen, dass deren mögliche Auslegung unklar bleibt.

Diese Unschärfe trifft auf eine Bevölkerung, die nach der Coronazeit sensibel auf staatliche Eingriffe reagiert. Viele nehmen wahr, dass hier Entscheidungen vorbereitet werden könnten, die tief in die persönliche Integrität eingreifen. Genau hier werden die Fragen nach persönlicher Freiheit und staatlicher Macht besonders sichtbar.

(Screenshot zvg)

Artikel 22 EpG: Eine Schlüsselbestimmung

Artikel 22 EpG erlaubt Kantonen, Impfpflichten für «gefährdete» oder «exponierte» Gruppen zu verhängen. Doch was heisst das konkret? Die Begriffe sind nur vage umschrieben. Einige Kantone haben bereits Impfpflichten eingeführt, teils mit hohen Bussen oder sogar Haftandrohungen bei Verweigerung. Kritiker sehen darin einen Verstoss gegen Verhältnismässigkeit und Grundrechte wie die körperliche Unversehrtheit und die persönliche Freiheit. Nationalrat Rémy Wyssmann fordert deshalb in der Motion 26.3120 die Streichung von Artikel 22 EpG mit dem Argument, der Impfentscheid müsse persönlich bleiben.1

Föderale Unterschiede

Wie unterschiedlich dieser Artikel 22 EpG heute bereits ausgelegt wird, zeigt ein Blick in die Kantone. Die Schweiz kennt traditionell unterschiedliche gesetzliche Regelungen zwischen den Kantonen. Beim Thema Impfobligatorium zeigt sich das besonders deutlich. Einige Kantone haben gar keines. Andere kennen eines, aber ohne Sanktionen. Wieder andere (wie Zürich) wollen Strafnormen mit Bussen bis zu 50 000 Franken einführen.

Diese Unterschiede werfen gleichzeitig die Frage auf, wie weit kantonale Eingriffe gehen dürfen. Und genau hier beginnt das juristische Problem.

Rechtliche und politische Spannungsfelder

Das Bundesrecht sieht bewusst im EpG keine Strafen für Impfverweigerung vor. Das war politisch so gewollt. Wenn Kantone dennoch Bussen oder Ersatzfreiheitsstrafen einführen, stellt sich die Frage: Ist das überhaupt zulässig? Hier kommt das Legalitätsprinzip ins Spiel. Dieses bedeutet eindeutig, dass keine Strafe ohne klare gesetzliche Grundlage erfolgen darf. Wenn das Bundesgesetz keine Strafe vorsieht, ein Kanton aber eine einführt, ist dies rechtlich fragwürdig.

Dass diese Unsicherheit politisch längst angekommen ist, zeigt ein aktuelles Beispiel: Am 2. März 2026 wurde in St. Gallen ein Standesbegehren eingereicht. Es fordert, dass der Bund sämtliche Grundlagen für Impfobligatorien aus dem EpG streicht. Die Initianten des Standesbegehrens warnen, dass die kantonale Verfassung ihre Schutzfunktion zu Gunsten ihrer Bürger und deren körperlicher Unversehrtheit nicht erfüllen kann, solange das Bundesrecht Impfpflichten überhaupt zulässt.

Offene Formulierungen und offene Fragen

Da viele Begriffe, wie erwähnt, nur vage umschrieben sind, entscheidet die kantonale Regierung selbst, wer darunter fällt. Es sei hier an die Coronazeit erinnert: Aus breit interpretierbaren Formulierungen wurden rasch weitreichende Massnahmen. Ihnen fehlt die nötige Rechtssicherheit.

Die laufende Teilrevision des EpG verschärft die Debatte zusätzlich. Während gewisse Politiker Impfobligatorien komplett streichen wollen, möchten andere modRNA-Impfstoffe im Nationalen Impfplan verankern. Gleichzeitig kritisieren viele, dass zentrale Fragen aus der Coronazeit bis heute nicht aufgearbeitet wurden – etwa Wirksamkeit der Massnahmen, Datenlage oder Teststrategie.

Impfpflicht von der St. Galler Regierung gestrichen – Kantonsrat am Ball

(CH-S) Von September 2025 bis Januar 2026 waren Stimmbürgerinnen und Stimmbürger des Kanton St. Gallen eingeladen, sich zur Totalrevision des Gesundheitsgesetzes zu äussern – es fand eine Vernehmlassung statt, ein wichtiges Verfahren in der Schweiz, mit dem die Meinung der Bürgerinnen und Bürger eingeholt wird. Der Kanton schlug vor, dass er im revidierten Gesetz die Kompetenz erhalten solle, bei «erheblicher Gefährdung» und für «besondere Bevölkerungsgruppen» eine Impfpflicht einzuführen. Bei Nichtbefolgen der Impfung sollte eine Busse von bis zu 20 000 Franken möglich sein.
Dieser Vorschlag stiess bei der Bevölkerung auf breite Ablehnung – 2500 negative Stellungnahmen trafen ein und es fand eine vielbeachtete Demonstration dagegen statt. Kritik äusserte auch Rechtsanwältin Andrea Staubli von ABF Schweiz: Wer definiere die «erhebliche Gefährdung», die «besonderen Bevölkerungsgruppen»? Es bestehe hier sehr viel Spielraum.1
Die Regierung des Kanton St. Gallen hat sich aufgrund des massiven Protests für einen Verzicht auf eine Impfpflicht ausgesprochen. – Der Gesetzesentwurf liegt nun dem Kantonsrat zur Beratung vor.
1     https://swiss-standpoint.ch/news-detailansicht-de-schweiz/impfpflicht-mit-strafandrohung-geplant.htm

Neue Technologien und das Vorsorgeprinzip

Parallel dazu verschiebt sich die Debatte zunehmend auch auf die technologische Ebene. Viele Menschen fragen sich, ob eine neue Technologie mit unklaren Langzeitwirkungen die Grundlage für ein Impfobligatorium sein darf. Internationale Organisationen wie die Weltgesundheitsorganisation (WHO) setzen ebenfalls auf modRNA.

Diese sind jedoch umstritten. Denn je neuer die Technologie, desto höher müssen Transparenz, Aufklärung und Freiwilligkeit sein. Das Vorsorgeprinzip verlangt besondere Sorgfalt bei unklaren Risiken. Wenn es bei Lebensmitteln gilt, müsse es erst recht bei Therapien am Menschen gelten, sagen Kritiker. Bei modRNA-Impfstoffen gebe es noch wenig Langzeiterfahrung, entsprechend hoch müsse die Schwelle für staatliche Eingriffe sein.

Haftung und Transparenz

Doch nicht nur die Technologie selbst sorgt für Diskussionen, sondern auch die Frage, wer im Schadensfall haftet. Artikel 70 des EpG erlaubt dem Bund, die Haftung der Hersteller ganz oder teilweise zu übernehmen.

Kritische Stimmen sehen darin ein massives Problem: Das Risiko trägt nicht mehr der Hersteller, sondern der Staat und damit die Bevölkerung. Bemängelt wird insbesondere auch, dass damit Fehlanreize geschaffen werden: Wenn ein Unternehmen weiss, dass es im Schadensfall nicht haftet, sinkt der Druck, besonders sorgfältig zu prüfen, transparent zu informieren oder mögliche Risiken offen zu legen. Aufgrund dieser Problematik fordert die Motion 26.3128 die gänzliche Streichung von Artikel 70 EpG.2

Wie brisant das Thema ist, zeigen auch mehrere aktuelle Gerichtsentscheide. Drei Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Februar 2026 zwangen das Bundesamt für Gesundheit (BAG), die geschwärzten Verträge mit Moderna und Novavax offenzulegen. Das Aktionsbündnis freie Schweiz (ABF Schweiz)3 liess diese inzwischen ungeschwärzten Verträge durch unabhängige Fachanwälte prüfen. Fazit: Die Verträge seien einseitig zugunsten der Hersteller ausgefallen. Der Bund hingegen übernahm grosse Teile des Risikos, während die Hersteller wenig Verpflichtungen hatten. Deshalb fordern Kritiker volle Transparenz, um Fehlbeschaffungen künftig zu verhindern und Vertrauen zurückzugewinnen.

Motion Wyssmann und der Ruf nach einem Marschhalt

Diese politische Unsicherheit spiegelt sich auch in aktuellen politischen Vorstössen wider. In einer weiteren Motion 26.3032 verlangt Nationalrat Wyssmann, die Zulassung aller modRNA-Impfstoffe vorläufig zu stoppen, bis Swissmedic nachweisen kann, dass sie nach früher üblichen Standards geprüft wurden.4 Wyssmann argumentiert, die bisherigen Verfahren seien zu stark beschleunigt gewesen. Gleichzeitig prüft die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) Impfobligatorien vertieft.

Doch die Debatte endet nicht an der Landesgrenze. Internationale Vorgaben wie die WHO-Vertragswerke (Internationale Gesundheitsvorschriften und Pandemievertrag) setzen zusätzliche Rahmenbedingungen, die langfristig auch die Schweizer Gesetzgebung prägen können. Nationale und internationale Entwicklungen überlagern sich, weshalb der Bedarf nach Information und Orientierung steigt.

Bevor neue Technologien verpflichtend werden oder tief in Grundrechte eingreifen, braucht es politische und rechtliche Klarheit, die das Vertrauen der Bevölkerung trägt.

* Ralph Studer, geboren 1977, hat an der Universität Basel Rechtswissenschaft studiert und das Anwaltspatent erworben. An der Universität St. Gallen hat er eine Ausbildung zum «Mediator CAS IRP-HSG» abgeschlossen und an der Pädagogischen Hochschule Luzern die Ausbildung als Sekundarschullehrer absolviert und auf der Real- und Sekundarstufe unterrichtet. Seit März 2022 ist er Mitglied bei der Stiftung Zukunft CH.

Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/wenn-gesundheitspolitik-zur-machtfrage-wird/, 22. Mai 2026

(Dieser Beitrag ist eine Zusammenfassung der Tagessendung «Impfobligatorium und neue Entwicklungen: Orientierung in Gesundheitsfragen» bei «Radio Maria», 15. Mai 2026. Die Sendung kann nachgehört werden.5)

1 https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20263120

2 https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20263128

3 https://abfschweiz.ch/

4 https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20263032

5 https://radiomaria.ch/index.php/podcasts/

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