Schweiz

Neutralität hat nichts mit Gefühllosigkeit und mangelnder Solidarität zu tun

(13. März 2022) Red. Missverständlich und entgegen der guten Tradition des Landes schloss sich der Bundesrat am 28. Februar 2022 den weitreichenden Sanktionen der EU gegen Russland an. Die Schweiz ist weder EU- noch Nato-Mitglied, noch ist sie Teil eines Bündnisses mit der Ukraine oder mit Russland. Erwartet wurde vom Bundesrat eine diplomatisch ausgewogene und schweizerische Lösung.

«Süddeutsche Zeitung» und «Tages-Anzeiger» schiessen Nils Melzer ab

Wozu wird der Schweizer UNO-Sonderberichterstatter so diffamiert?

(26. Februar 2022) ts. Der UNO-Sonderberichterstatter Nils Melzer* gab bekannt, dass er vorzeitig von seinem Amt zurücktritt. Hintergrund sind geradezu rufschädigende Berichte in der «Süddeutsche Zeitung» und im Zürcher «Tages-Anzeiger». Im Folgenden veröffentlichen wir Nils Melzers Richtigstellung gegenüber der «Süddeutsche Zeitung». Diese weigerte sich, seine Gegendarstellung abzudrucken.

Landwirtschaft

«Wir wollen unsere Brückenbauer-Funktion wahrnehmen»

Rund 1400 Jugendliche schnupperten letztes Jahr Bauernhofluft

von Jonas Ingold

(29. Januar 2022) LID. In diesem Interview zieht Agriviva-Geschäftsleiter Ueli Bracher ein Fazit und geht auf Herausforderungen der Zukunft ein.

Eidg. Volksabstimmung vom 13. Februar 2022

Verlage wollen Steuerzahler zur Kasse bitten

Von einem Ja zum Medienpaket würden Tamedia, Ringier und CH-Media mit über 50 Millionen Franken pro Jahr profitieren

von Jimmy Sauter, K-Tipp

(20. Januar 2022) Mehr Meinungsfreiheit und -vielfalt: Damit werben die Zeitungsverleger für ein Ja zum Medienpaket. Dabei liefern sie immer mehr Einheitsbrei. Die drei grössten Verlage kauften in den letzten Jahren zahlreiche Zeitungen auf und legten Redaktionen zusammen.

Eidgenössisches Referendum

Nein zur Organspende-Pflicht!

von Gret Haller*

(6. Januar 2022) Organentnahmen sollen künftig möglich sein, wenn man nicht ausdrücklich widerspricht. Die Referendumsfrist läuft am 20. Januar 2022 ab.

Bisher musste man einer Organentnahme ausdrücklich zugestimmt haben, es galt also die Einwilligungslösung. Die Revision des Transplantationsgesetzes, gegen die das Referendum ergriffen worden ist, sieht nun den Übergang von der Einwilligungslösung zur Widerspruchslösung vor:

Die Organentnahme soll bereits dann zulässig sein, wenn man nicht ausdrücklich dagegen widersprochen hat. Das Gesetz sieht vor, dass man sich in ein Register eintragen muss, wenn man die Organentnahme verhindern will.

Nein zum «Gegenvorschlag» des Bundesrates

Organentnahme – Rechte des Einzelnen wahren

Die «Widerspruchslösung» macht Personen, die sich dagegen nicht wehren können, zu Organlieferanten

Gastkommentar von Christoph A. Zenger*

(14. Dezember 2021) Red. Dieser Beitrag erschien in der NZZ am 17. Februar 2021, bevor die Volksinitiative bedingt zurückgezogen wurde.